Kosten, Dauer, Finanzamt: Das fragen mich Anrufer vor einem Immobiliengutachten am häufigsten. Ich antworte wie am Telefon: kurz, ehrlich, konkret.
Ein Makler vermittelt und will verkaufen. Ich bewerte unabhängig und verdiene keinen Cent mehr, egal welcher Wert herauskommt. Und Sachverständiger oder Gutachter? Zwei Wörter, derselbe Beruf: jemand, der Werte belastbar ermittelt.
Eine Personenzertifizierung nach internationalem Standard, die meine Fachkompetenz belegt. Entscheidend für Sie: Sie bedeutet die rechtliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Meine Vollgutachten gelten vor Gericht und beim Finanzamt.
Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen, aber kein Gericht überzeugen müssen. Etwa vor einem Kauf oder wenn Sie über einen Verkauf nachdenken. Für die erste Orientierung reicht das völlig. Die drei Gutachtentypen im Vergleich: Gutachten-Übersicht.
Sobald das Ergebnis vor Gericht oder beim Finanzamt Bestand haben muss. Scheidung, Erbschaft, Streit ums Geld. Das Verkehrswertgutachten ist so ein Vollgutachten. Alles darunter wäre am falschen Ende gespart. Details und Vergleichstabelle: Verkehrswertgutachten.
Ehrliche Antwort mit echten Zahlen: Die Marktwerteinschätzung kostet 975 €, das Kurzgutachten 1.925 €, das Vollgutachten beginnt bei 2.975 €, jeweils inkl. MwSt. Der genaue Preis hängt von Objekt und Wert ab. Vorab bekommen Sie einen klaren Festpreis und entscheiden dann in Ruhe.
Ein kurzes Erstgespräch am Telefon ist unverbindlich. Wir klären, was Sie wirklich brauchen. Manchmal lautet die ehrliche Antwort: gar kein Gutachten. Auch das sage ich Ihnen.
Das hängt vom Umfang ab. Was ich Ihnen zusagen kann: Sie kennen den Zeitrahmen, bevor ich anfange. Und ich halte ihn. Alle sechs Schritte im Detail: der Ablauf.
Kein Problem. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne: Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich fehlende Unterlagen selbst, gegen Aufpreis. Sie müssen dafür auf kein Amt.
Ja. Die ISO/IEC-17024-Zertifizierung bedeutet die rechtliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Vor Gericht und beim Finanzamt sind meine Vollgutachten anerkannt.
Ja, wenn es ein Verkehrswertgutachten ist. Das Vollgutachten ist gerichtsfest. Eine Marktwerteinschätzung reicht dafür nicht, und das sage ich Ihnen vorher, nicht hinterher.
Der gutachterliche Nachweis, dass Ihre Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer hat, als das Finanzamt pauschal ansetzt. Die Folge: höhere Abschreibung, weniger Steuern auf die Mieteinnahmen. Ich liefere das Gutachten, Ihr Steuerberater setzt es um. Steuerberatung ist das ausdrücklich nicht. Rechenbeispiel und Ablauf: Nutzungsdauergutachten.
Vor allem, wenn Sie eine ältere Bestandsimmobilie vermieten. Ob es sich bei Ihnen rechnet, klärt ein kurzer Anruf. Und wenn nicht, sage ich Ihnen das. Bevor Sie Geld ausgeben.
Ja. Mein Kerngebiet ist Südbrandenburg mit Peitz und Cottbus. Erweitert übernehme ich Aufträge in Dresden, Chemnitz und Leipzig.