Das Finanzamt unterstellt Ihrem Gebäude je nach Baujahr pauschal 40 bis 50 Jahre Nutzungsdauer, bei Baujahr vor 1925 sind es 40. Hat es tatsächlich weniger, steht Ihnen jedes Jahr mehr Abschreibung zu. Ich weise das nach. Bei Vermietern sind das oft mehrere Tausend Euro im Jahr.
Das Finanzamt rechnet je nach Baujahr pauschal mit 40 bis 50 Jahren Nutzungsdauer, also 2 bis 2,5 % Abschreibung pro Jahr. Bei Baujahr vor 1925 sind es 40 Jahre, danach 50. Was dabei fehlt, ist der tatsächliche Zustand: Die echte Restnutzungsdauer ist bei älteren Häusern oft deutlich kürzer. Wer das nicht nachweist, verschenkt Geld. Jahr für Jahr.
Ein Nutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG weist nach, wie lange Ihr Gebäude wirklich noch nutzbar ist. Kürzere Restnutzungsdauer heißt höhere jährliche AfA. Ich erstelle den Nachweis mit Ortstermin, in Cottbus, Peitz und ganz Südbrandenburg.
Festpreis: Restnutzungsdauergutachten ab 950 € inkl. MwSt.
Ehrlich bleibt ehrlich: Das Finanzamt verschenkt nichts. Ein Nutzungsdauergutachten gewinnt Ihnen kein zusätzliches Geld, es zieht Ihren Steuervorteil zeitlich nach vorn. Abgeschrieben werden am Ende 100 % des Gebäudes, nur eben schneller. Für Vermieter ist genau dieser Vorzieheffekt oft bares Geld wert: Liquidität heute statt in vielen Jahren.
Drei Regler, ein Ergebnis: was eine kürzere Restnutzungsdauer bei Ihrem Objekt ausmachen könnte.
Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Ob Ihr Gebäude die kürzere Nutzungsdauer wirklich hergibt, klärt das Gutachten. Und das rechne ich nicht schön.
Sie vermieten ein Bestandsobjekt und die Steuerlast frisst die Rendite. Der klassische Fall.
Sie kaufen eine vermietete Bestandsimmobilie. Mit dem Gutachten sichern Sie sich die höhere Abschreibung ab dem ersten Jahr.
Sie haben ein vermietetes Objekt geerbt. Ein guter Moment, die Abschreibung prüfen zu lassen.
Ich bin nach ISO/IEC 17024 zertifiziert. Und ich fahre raus: Ohne Ortstermin gebe ich kein Nutzungsdauergutachten ab. Vom Schreibtisch aus kann niemand den Zustand eines Gebäudes beurteilen.
Der gutachterliche Nachweis, dass Ihre Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer hat, als das Finanzamt pauschal ansetzt. Die Folge: höhere Abschreibung, weniger Steuern auf die Mieteinnahmen. Ich liefere das Gutachten, Ihr Steuerberater setzt es um. Steuerberatung ist das ausdrücklich nicht.
Vor allem, wenn Sie eine ältere Bestandsimmobilie vermieten. Ob es sich bei Ihnen rechnet, klärt ein kurzer Anruf. Und wenn nicht, sage ich Ihnen das. Bevor Sie Geld ausgeben.
Ja. Meine ISO/IEC-17024-Zertifizierung stellt meine Vollgutachten denen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger rechtlich gleich. Das Finanzamt erkennt sie an.
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