Leistung · Gutachten

Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder Marktwerteinschätzung?

Drei Wege zum Wert Ihrer Immobilie, ob Kauf, Erbschaft oder Scheidung. Welcher passt, entscheidet eine Frage: Wer muss die Zahl am Ende akzeptieren? Ein Gericht, das Finanzamt oder nur Sie selbst.

Welches Gutachten brauche ich wirklich?

Kommt drauf an, wer die Zahl später prüft. Die Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick. Den Rechenweg dahinter erspare ich Ihnen: Wichtig ist, dass das Ergebnis hält, wenn jemand nachrechnet.

Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)KurzgutachtenMarktwerteinschätzung
Rechtsgrundlage§ 194 BauGBi.A. § 194 BauGBi.A. ImmoWertV21
GerichtsfestJa
Finanzamt-tauglichJaggfs. möglich
OrtsterminJaJaJa
FotodokumentationJaJaoptional
Herleitung & Begründung der BewertungsansätzeJaJa
Seitenzahlca. 70ca. 40ca. 10
Typische AnlässeGericht, Streit, FinanzamtErbschaft, Schenkung ohne StreitKauf, Preis-Check
Preisab 2.975 € inkl. MwSt.1.925 € pauschal, inkl. MwSt.975 € pauschal, inkl. MwSt.

Sie zahlen nie doppelt: Wird aus einer Marktwerteinschätzung oder einem Kurzgutachten später ein Vollgutachten, rechne ich das bereits gezahlte Honorar auf das Vollgutachten an.

Die drei Gutachten im Detail

Verkehrswertgutachten

Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB. Gerichtsfest und vom Finanzamt anerkannt, mit vollständiger Foto- und Berechnungsdokumentation. Für Scheidung, Erbschaft, Streit ums Geld und alles, was Bestand haben muss.

Die richtige Wahl, wenn Gericht oder Finanzamt mitlesen.

Kurzgutachten

Die kompakte Form: belastbar dokumentiert, schlanker im Umfang. Oft passend bei Erbschaft oder Schenkung ohne Streit. Wichtig: Auch dann kann das Finanzamt ein Vollgutachten verlangen, gerade nahe den Freibeträgen. Passiert das, rechne ich das Honorar des Kurzgutachtens auf das Vollgutachten an.

Die schlanke Wahl, wenn kein Streit zu erwarten ist.

Marktwerteinschätzung

Die erste belastbare Zahl: Ich sehe mir das Objekt an und gebe eine fundierte Einschätzung des Marktwerts. Ideal für Ihre eigene Klarheit oder in der Kaufberatung, wenn Sie wissen wollen: Ist der Kaufpreis fair? Keine rechtliche Verwendbarkeit, dafür schnell und unkompliziert.

Die richtige Wahl für Ihre eigene Klarheit oder den Preis-Check beim Kauf.

Rund 70 Seiten, die man versteht.

Ein Vollgutachten von mir hat etwa 70 Seiten inklusive Anlagen: ausführliche Lage- und Objektbeschreibung, Fotodokumentation, Rechte und Belastungen, mehrere Wertermittlungsverfahren und eine Herleitung, die auch ein Laie nachvollziehen kann. Das Kurzgutachten kommt auf rund 40 Seiten, die Marktwerteinschätzung auf etwa zehn. Kein Seitenschinden, kein Fachchinesisch: Jede Seite hat einen Job.

Sie wollen vorher sehen, wofür Sie bezahlen? Verständlich. Ich schicke Ihnen gern einen anonymisierten Musterbericht.

Ihre Situation, meine Empfehlung

Sie kaufen eine Immobilie

Sie wollen wissen, ob der Preis stimmt. Kein Amt, kein Gericht, nur Sie. Dafür reicht meist die Marktwerteinschätzung.

Empfohlen: Marktwerteinschätzung
Sie erben oder verschenken

Hier liest das Finanzamt mit. Oft genügt das Kurzgutachten. Nahe den Freibeträgen oder im Streit wird es das Vollgutachten.

Empfohlen: Kurz- oder Vollgutachten
Vor Gericht oder beim Finanzamt

Hier hält nur das Verkehrswertgutachten. Es ist gerichtsfest, alles andere ist es nicht.

Empfohlen: Verkehrswertgutachten
Als nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger gelten meine Vollgutachten vor Gericht und beim Finanzamt wie die öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Bestätigt vom OLG Stuttgart (2017): Wer nach ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, steht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtlich gleich. Zum Urteil →

Drei Schritte. Kein Drama.

1
Anfrage
Anruf, WhatsApp oder Formular. Zwei Minuten reichen.
2
Ortstermin
Ich komme vorbei, schaue genau hin, messe nach. Fürs Dach fliegt die Drohne.
3
Gutachten
Das Ergebnis kommt als PDF, auf Wunsch gedruckt. Zum zugesagten Termin. Ja, wirklich.
Ablauf im Detail →

Was dazu oft gefragt wird

Kann ich das Gutachten vor Gericht verwenden?+

Ja, wenn es ein Verkehrswertgutachten ist. Das Vollgutachten ist gerichtsfest. Eine Marktwerteinschätzung reicht dafür nicht, und das sage ich Ihnen vorher, nicht hinterher.

Wann reicht eine Marktwerteinschätzung?+

Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen, aber kein Gericht überzeugen müssen. Etwa vor einem Kauf oder wenn Sie über einen Verkauf nachdenken. Für die erste Orientierung reicht das völlig.

Was ist, wenn Unterlagen fehlen?+

Kein Problem. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne: Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich fehlende Unterlagen selbst, gegen Aufpreis. Sie müssen dafür auf kein Amt.

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Sprengnetter ISO/IEC 17024
gerichtsfest
DEKRA D2
Fachkompetenz
Energieberater (HWK)
Zusatzqualifikation
Finanzfachwirt (FH)
Kaufmännische Basis
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