Drei Wege zum Wert Ihrer Immobilie, ob Kauf, Erbschaft oder Scheidung. Welcher passt, entscheidet eine Frage: Wer muss die Zahl am Ende akzeptieren? Ein Gericht, das Finanzamt oder nur Sie selbst.
Kommt drauf an, wer die Zahl später prüft. Die Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick. Den Rechenweg dahinter erspare ich Ihnen: Wichtig ist, dass das Ergebnis hält, wenn jemand nachrechnet.
| Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) | Kurzgutachten | Marktwerteinschätzung | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 194 BauGB | i.A. § 194 BauGB | i.A. ImmoWertV21 |
| Gerichtsfest | Ja | — | — |
| Finanzamt-tauglich | Ja | ggfs. möglich | — |
| Ortstermin | Ja | Ja | Ja |
| Fotodokumentation | Ja | Ja | optional |
| Herleitung & Begründung der Bewertungsansätze | Ja | Ja | — |
| Seitenzahl | ca. 70 | ca. 40 | ca. 10 |
| Typische Anlässe | Gericht, Streit, Finanzamt | Erbschaft, Schenkung ohne Streit | Kauf, Preis-Check |
| Preis | ab 2.975 € inkl. MwSt. | 1.925 € pauschal, inkl. MwSt. | 975 € pauschal, inkl. MwSt. |
Sie zahlen nie doppelt: Wird aus einer Marktwerteinschätzung oder einem Kurzgutachten später ein Vollgutachten, rechne ich das bereits gezahlte Honorar auf das Vollgutachten an.
Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB. Gerichtsfest und vom Finanzamt anerkannt, mit vollständiger Foto- und Berechnungsdokumentation. Für Scheidung, Erbschaft, Streit ums Geld und alles, was Bestand haben muss.
Die richtige Wahl, wenn Gericht oder Finanzamt mitlesen.
Die kompakte Form: belastbar dokumentiert, schlanker im Umfang. Oft passend bei Erbschaft oder Schenkung ohne Streit. Wichtig: Auch dann kann das Finanzamt ein Vollgutachten verlangen, gerade nahe den Freibeträgen. Passiert das, rechne ich das Honorar des Kurzgutachtens auf das Vollgutachten an.
Die schlanke Wahl, wenn kein Streit zu erwarten ist.
Die erste belastbare Zahl: Ich sehe mir das Objekt an und gebe eine fundierte Einschätzung des Marktwerts. Ideal für Ihre eigene Klarheit oder in der Kaufberatung, wenn Sie wissen wollen: Ist der Kaufpreis fair? Keine rechtliche Verwendbarkeit, dafür schnell und unkompliziert.
Die richtige Wahl für Ihre eigene Klarheit oder den Preis-Check beim Kauf.
Ein Vollgutachten von mir hat etwa 70 Seiten inklusive Anlagen: ausführliche Lage- und Objektbeschreibung, Fotodokumentation, Rechte und Belastungen, mehrere Wertermittlungsverfahren und eine Herleitung, die auch ein Laie nachvollziehen kann. Das Kurzgutachten kommt auf rund 40 Seiten, die Marktwerteinschätzung auf etwa zehn. Kein Seitenschinden, kein Fachchinesisch: Jede Seite hat einen Job.
Sie wollen vorher sehen, wofür Sie bezahlen? Verständlich. Ich schicke Ihnen gern einen anonymisierten Musterbericht.
Sie wollen wissen, ob der Preis stimmt. Kein Amt, kein Gericht, nur Sie. Dafür reicht meist die Marktwerteinschätzung.
Empfohlen: MarktwerteinschätzungHier liest das Finanzamt mit. Oft genügt das Kurzgutachten. Nahe den Freibeträgen oder im Streit wird es das Vollgutachten.
Empfohlen: Kurz- oder VollgutachtenHier hält nur das Verkehrswertgutachten. Es ist gerichtsfest, alles andere ist es nicht.
Empfohlen: VerkehrswertgutachtenBestätigt vom OLG Stuttgart (2017): Wer nach ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, steht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtlich gleich. Zum Urteil →
Ja, wenn es ein Verkehrswertgutachten ist. Das Vollgutachten ist gerichtsfest. Eine Marktwerteinschätzung reicht dafür nicht, und das sage ich Ihnen vorher, nicht hinterher.
Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen, aber kein Gericht überzeugen müssen. Etwa vor einem Kauf oder wenn Sie über einen Verkauf nachdenken. Für die erste Orientierung reicht das völlig.
Kein Problem. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne: Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich fehlende Unterlagen selbst, gegen Aufpreis. Sie müssen dafür auf kein Amt.
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