10 Jul Private Haftpflichtversicherung
In §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht geschrieben, dass wer anderen Personen einen Schaden zufügt, zu Schadensersatz verpflichtet ist, und zwar in unbegrenzter Höhe! Dies ist sowohl bei Sachschäden, als auch bei Personenschäden der Fall. Da die Schadenhöhe vor allem bei Personenschäden schnell extrem hoch sein kann, ist die Haftpflichtversicherung ein MUSS! Andernfalls kann einen ein solcher Schaden finanziell in den Ruin, sprich die Insolvenz, treiben.